Willkommen im modernen und innovativen Zentrum für professionelle Autopflege. 
Linz - Pasching
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Heute 10.04.2026 Schlechtwetter-Aktion
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++++HEUTE SCHLECHTWETTER AKTION (ab12 Uhr)++++
Heute 10.04.2026 Schlechtwetter-Aktion
Heute 10.04.2026 Schlechtwetter-Aktion (bis 12 Uhr)
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Heute 10.04.2026 Schlechtwetter-Aktion (ab 12 Uhr)
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Heute 10.04.2026 Schlechtwetter-Aktion (Ganztags)
  • Innenreinigung 32,50 EUR
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  • Innenreinigung 32,50 EUR
  • Paket 40,60 EUR 
STROMABSCHALTUNG - Ganzer Betrieb am 08.05.2024 geschlossen!

08.05.2024
GESCHLOSSEN

Aufgrund einer Stromabschaltung seitens unseres Energieanbieters, müssen wir den gesamten Betrieb am 08.05.2024 leider schließen.
Ab 10.05.2024 sind wir wieder wie gewohnt zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da!

Wir danken für Ihr Verständnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Waschstraße und Fahrzeug-Innenreinigung

Carlovers Autopflege GmbH
Pasching Point 2 
4061 Pasching

Email: linz [at] carlovers.at (linz[at]carlovers[dot]at)
Website: www.carlovers.at

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der CARLOVERS Autopflege GmbH, Pasching Point 2, 4061 Pasching, linz [at] carlovers.at, („CARLOVERS“) und ihren Kunden („KUNDEN“) geschlossenen Verträge über die Inanspruchnahme von Fahrzeugreinigungs- und trocknungsleistungen in der Autowaschstraße und der Reinigungshalle der CARLOVERS.

1.2

Diese AGB sind in den Betriebsräumlichkeiten der CARLOVERS ausgehängt und online unter https://carlovers.at/allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufbar.

1.3

KUNDE ist jene Person, die aufgrund eines Vertrags die von der CARLOVERS zu erbringenden Fahrzeugreinigungs- und trocknungsleistungen in Anspruch nimmt. Demnach gelten diese AGB sowohl für KUNDEN, welche über eine von der CARLOVERS ausgestellte Kundenkarte verfügen, als auch für KUNDEN ohne eine solche Karte.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Die CARLOVERS betreibt eine automatische Autowaschstraße zur Außenreinigung von Fahrzeugen sowie eine Innenreinigungshalle mit einem Industrie-Mitfahrband für Fahrzeuge. Neben der automatischen Autowaschstraße, welche unter anderem mit rotierenden Textilien und Hochdruckdüsen betrieben wird, kommen in Abhängigkeit vom, vom KUNDEN gewählten Waschprogramm und von der Verschmutzung des Fahrzeugs gegebenenfalls auch manuell bediente Hochdruckreiniger, Bürsten, oder sonstige Hilfsmittel für die Autoreinigung zum Einsatz. Bei der gesamten Fahrzeuginnenreinigung werden verschiedene chemische Substanzen und Reinigungsmittel eingesetzt.

2.2

Vertragsgegenstand ist die Durchführung der Außen- und/oder Innenreinigung des Fahrzeugs des KUNDEN und richtet sich Art und Umfang der von der CARLOVERS zu erbringenden Leistungen nach dem vom KUNDEN gewählten Reinigungsprogramm bzw den mit dem KUNDEN vereinbarten Reinigungsleistungen für Fahrzeuge.

2.3

Die Reinigung und Trocknung des Fahrzeugs des KUNDEN und damit die Fahrzeugwäsche erfolgt dem Stand der Technik entsprechend und in einer für Waschstraßen üblichen Art und Weise. Die von der CARLOVERS angebotene Fahrzeugreinigung ist auf die Reinigung von im Straßenverkehr entstandenen Verschmutzung und daher auf lose am Fahrzeug anhaftenden Verschmutzungen ausgerichtet (und sohin nicht auf darüberhinausgehende, schwerwiegende Verschmutzungen, wie etwa von Teer oder Baumharz).

2.4

Mit Durchführung der Fahrzeugwäsche und -trocknung und/oder der Innenreinigung des Fahrzeugs gemäß des vom KUNDEN gewählten Reinigungsprogramms bzw der mit dem KUNDEN vereinbarten Reinigungsleistungen hat die CARLOVERS ihre vertraglichen Pflichten in Bezug auf den Vertragsgegenstand der Fahrzeugreinigung erfüllt und der KUNDE schuldet das dafür vereinbarte Entgelt.

3. Pflichten des Kunden

3.1

Der KUNDE hat die vor der Einfahrt zur Autowaschstraße sowie zur Innenreinigungshalle angebrachten Benützungs- und Einfahrtshinweise zu beachten. Der KUNDE hat zudem die Anweisungen des Anlagenpersonals betreffend die Benutzung der Autowaschstraße bzw der Innenreinigungshalle zu beachten und zu befolgen.

3.2

Lose und/oder bewegliche an bzw auf den Fahrzeugen vorhandene Teile (zB Antennen) sind vor der Einfahrt in die Waschstraße zu entfernen, sofern dies möglich ist, oder auf geeignete Art und Weise zu sichern.

3.3

Vor und Während der Benutzung der Autowaschstraße gilt folgendes:

  • Es sind sämtliche Fenster, Verdecke und andere Öffnungen der Karosserie zu schließen, und dürfen während des gesamten Waschvorgangs nicht geöffnet werden. Dies gilt ebenso für Tankdeckel und sonstige Wartungsklappen, welche sofern dies möglich ist, zu verriegeln sind.
  • Sämtliche Scheibenwischer sind auszuschalten, Antennen einzufahren oder vorab abzunehmen.
  • Die Seitenspiegel sind auf Anweisung des Anlagenpersonals hin einzuklappen.
  • Das Getriebe muss sich während des gesamten Waschvorgangs in der Autowaschanlage im Leerlauf befinden bzw bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe in Stellung „N“. Jedenfalls ist das Fahrzeuggetriebe so einzustellen, dass das Fahrzeug von der Mitnehmerrolle der Autowaschstraße widerstandsfrei und frei rollend bewegt werden kann. Demgemäß darf während des gesamten Waschvorgangs die Fahrzeugbremse nicht betätigt werden und sind sämtliche diesbezüglichen Assistenzsysteme (zB Auffahrschutzsysteme, automatische Bremssysteme) zu deaktivieren.
  • Für die Nutzung der Autowaschstraße gilt, dass der KUNDE das Fahrzeug während des gesamten Waschvorgangs nicht verlassen darf und er selbst oder der Fahrer des Fahrzeugs auf dem Fahrersitz zu verbleiben hat (mit Ausnahme von Notfällen, die das Verlassen der Autowaschstraße erfordern).
3.4

Dem Anlagenpersonal ist es gestattet, Fahrzeuge von der Benutzung der Autowaschstraße zurückzuweisen, wenn diese für die Reinigung in der Autowaschstraße nicht geeignet sind (etwa aufgrund der Bauart, der Größe, der Ladung, der Art der Verschmutzung, der Bereifung samt Felgengröße). Das gilt vor allem dann, wenn das Anlagenpersonal Umstände am Fahrzeug erkennt, die durch die Benutzung der Autowaschstraße zu Schäden am Fahrzeug und/oder an der Autowaschstraße führen können. Dieses Recht auf Zurückweisung gilt auch in Bezug auf bestimmte Teilbereiche des Fahrzeugs und/oder für bestimmte Waschtechnologien. Das Anlagenpersonal wird dies dem KUNDEN erklären und ihm – sofern aufgrund der Umstände möglich – gegebenenfalls eine Ersatzleistung anbieten (zB anderes Waschprogramm, andere Waschtechnologie, Aussparen bestimmter Fahrzeugteile von der Reinigung).

Hat der KUNDE bereits ein Entgelt vorab entrichtet, und kann er aufgrund solcher Umstände die Autowaschstraße nicht benutzen, wird ihm die CARLOVERS den entsprechenden Betrag rückerstatten. Sofern der KUNDE erst nach Durchführung der Reinigungsleistungen das Entgelt entrichtet, ist ihm der auf die Benutzung der Autowaschstraße entfallende Teilbetrag nicht in Rechnung zu stellen. Hat die CARLOVERS aufgrund solcher Umstände nach Vereinbarung mit dem KUNDEN eine andere Reinigungsleistung erbracht, ist dem KUNDEN diese Reinigungsleistung in Rechnung zu stellen anstatt der ursprünglich gebuchten, deren Durchführung nicht / nicht zur Gänze möglich war.

3.5

Die Nichteignung gemäß Punkt 3.4 kann insbesondere dann vorliegen, wenn am Fahrzeug

  • Anbauteile (zB Front- und Heckschürze, Seitenschweller, Heckspoiler) befestigt sind, welche nicht durch sachverständige Gewerbsleute montiert wurden bzw die durch ihre Bauart- bzw Bauform nicht geeignet sind;
  • Karosserieschäden, Kratzer oder Dellen bestehen;
  • schadhafte Felgen, schadhafte Lacke, sensible Lackierungen, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke oder sonstige Vorbeschädigungen vorliegen oder
  • bekannte Unverträglichkeiten von Materialien an/auf/in Fahrzeugen mit chemischen und mechanischen Reinigungsmitteln vorhanden sind.
3.6

Sobald der Waschvorgang in der Autowaschstraße beendet ist, wird dies dem KUNDEN signalisiert (Ausfahrtslampe grün); erst dann darf das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen (zB Bremse betätigen, Gang einlegen, Motor laufen lassen etc) und ausgefahren werden.

3.7

Nach Beendigung des Waschvorgangs in der Autowaschanlage hat der KUNDE den Ausfahrtsbereich der Autowaschanlage umgehend zu verlassen. Etwaige Kontrollen der Waschqualität, das Wiederanbringen von Antennen, oder etwa das Entfernen von verbliebener Restfeuchtigkeit oder -tropfen hat der KUNDE in den dafür vorgesehenen Bereichen (zB Kundenparkplätze) vorzunehmen.

3.8

Vor der Fahrzeuginnenreinigung in der Reinigungshalle der CARLOVERS hat der KUNDE das Fahrzeug möglichst von sämtlichen Gegenständen zu räumen. Sofern auch Fahrzeugfächer und Ablagen einer Reinigung zugeführt werden sollen, sind auch diese von beweglichen Gegenständen freizumachen und zu öffnen. Der KUNDE hat für die Rechtzeitigkeit des Ausräumens Sorge zu tragen.

3.9

Die CARLOVERS haftet nicht für den Diebstahl von persönlichen Gegenständen des KUNDEN, wenn der KUNDE seine Gegenstände grob fahrlässig unzureichend sicher verwahrt (zB bei Verlassen des Fahrzeuges nicht mit sich nimmt) und dadurch Dritte, die nicht dem Personal der CARLOVERS angehören, Zugriff erhalten.

3.10

Festgehalten wird, dass es während der Fahrzeuginnenreinigung zur Veränderung von Einstellungen beim Fahrzeug kommen kann (wie etwa der Sitzposition, der Spiegel, Lichtschalter etc). Nach Beendigung der Innenreinigung ist der KUNDE selbst dafür verantwortlich diese Einstellungen erneut vorzunehmen bzw wiederherzustellen und er hat das Fahrzeug entsprechend auf seine Verkehrstüchtigkeit zu prüfen.

4. Haftung und Gewährleistung

Die CARLOVERS gewährleistet eine dem Stand der Autowaschstraßentechnik und der Innenraumreinigungstechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung des Fahrzeugs des KUNDEN. Für die Beseitigung von starken Verschmutzungen, die nicht auf die gewöhnliche Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr rückführbar sind (zB Teer), gewährleistet die CARLOVERS nicht, wird diese aber den KUNDEN auch entsprechend vor Durchführung der Reinigungsleistungen darauf hinweisen.

5. Reihenfolge und Wartezeiten

Die Reihenfolge bei der Fahrzeugwäsche – dies gilt sowohl für die Innen- als auch für die Außenreinigung – bestimmt sich grundsätzlich nach dem Eintreffen der Fahrzeuge an der Waschstraße bzw des Kassabereichs. Bei Notwendigkeit (zB bei besonders großen oder verschmutzten Fahrzeugen) kann das Anlagenpersonal eine davon abweichende Reihenfolge anordnen. Ein Anspruch auf eine Fahrzeugwäsche zu einem konkreten Zeitpunkt oder nach einer bestimmten Wartezeit besteht nicht; feste Wartezeiten werden nicht vereinbart. Es gilt als wohlverstanden, dass die Wartezeit, sofern es zu einer Abweichung von der grundsätzlich definierten Reihenfolge nach Eintreffen der Fahrzeuge kommt, nicht über Gebühr erstreckt werden darf und mit der Reinigung des Fahrzeugs binnen eines, von einer Waschstraße zu erwartenden Zeitraums, begonnen wird.

6. Kundenkarte (WertCard)

6.1

Die WertCard ist eine aufladbare Wertkarte, mit der der KUNDE bargeldlos vergünstigte Dienstleistungen der CARLOVERS laut aktuell gültiger Preisliste kaufen kann. Der KUNDE kann über eine oder mehrere WertCards verfügen.

6.2

Die WertCard kann vom KUNDEN bei der CARLOVERS erworben werden und kann in Schritten von jeweils EUR 5,00 aufgeladen werden; eine Verzinsung der aufgeladenen Beträge findet nicht statt.

6.3

Die WertCard ist zeitgebunden. Die WertCard verliert ihre Gültigkeit, wenn der KUNDE nicht innerhalb von 24 Monaten nach einer Aufladung eine von der CARLOVERS erbrachte Dienstleistung betreffend die Fahrzeuginnen- und/oder Außenreinigung mit der WertCard bezahlt. Nach Ablauf dieser 24 Monate wird die WertCard deaktiviert, wobei der KUNDE bei der CARLOVERS binnen zwei weiterer Jahre die WertCard wieder aktivieren lassen kann. Auf der wiederaktivierten WertCard befindet sich auch das Guthaben, das vor der Deaktivierung vorhanden war. Weiters hat der KUNDE nicht die Möglichkeit, nach Ablauf der ersten 24 Monate, binnen weiterer zwei Jahre ab der Deaktivierung der WertCard von der CARLOVERS die Erstattung des sich auf der WertCard befindlichen Betrags zu verlangen. Bei der Wiederaktivierung beträgt die Gültigkeit der WertCard erneut 24 Monate.

6.4

Für Schäden durch Fremdeinwirkung oder Verlust der WertCard haftet ausschließlich der KUNDE. Der KUNDE hat die Möglichkeit, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, der CARLOVERS den Verlust der WertCard zu melden. Die CARLOVERS veranlasst daraufhin umgehend eine Sperre der WertCard und überträgt in weiterer Folge das noch vorhandene Restguthaben auf eine Ersatzkarte.

6.5

Ist der KUNDE nicht Konsument, sondern Unternehmer („BUSINESS KUNDE“), besteht die Möglichkeit, die WertCard nicht als aufladbare Karte zu verwenden, sondern die in Anspruch genommenen Leistungen eines Monats per E-Mail an den BUSINESS KUNDEN zu verrechnen. Der BUSINESS KUNDE als Unternehmer kann über mehrere WertCards verfügen. Die Bestellung, Abbestellung sowie jegliche Änderung von BUSINESS KUNDEN WertCards können nur per E-Mail, durch entsprechend zeichnungsbefugter Personen erfolgen. Für Schäden durch Fremdeinwirkung oder Verlust der WertCard durch einen BUSINESS KUNDEN haftet ausschließlich der BUSINESS KUNDE und ist die CARLOVERS berechtigt eine Gebühr von EUR 10,00 zzgl 20 % USt pro beschädigter oder verlorener WertCard vom BUSINESS KUNDEN zu fordern.

7. Preise und Bezahlung

7.1

Es gelten die Preise der aktuell aufliegenden bzw aushängenden Preisliste und/oder die mit der CARLOVERS schriftlich vereinbarten Preise und Konditionen, sowie die Konditionen der WertCard. Sofern zwischen der CARLOVERS und dem KUNDEN Leistungen vereinbart werden, deren Preise nicht vordefiniert sind (weil etwa kein konkretes Waschprogramm zu einem bereits fixierten Preis beansprucht wird), so giltder zwischen dem KUNDEN und der CARLOVERS schriftlich vereinbarter Preis als geschuldet und die gemeinsam ausgehandelten Konditionen gelten als vereinbart.

7.2

Bei den von der CARLOVERS angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise. In Bezug auf BUSINESS KUNDEN behält sich die CARLOVERS vor, Nettopreise anzubieten, wird aber auf diesen Umstand hinweisen und ist in diesem Fall die gesetzliche Umsatzsteuer noch hinzuzurechnen.

7.3

Je nach Vereinbarung zwischen der CARLOVERS und dem KUNDEN ist das Entgelt für die Reinigungsleistungen entweder vor oder nach deren Durchführung zu bezahlen. Die Bezahlung hat vor Ort zu erfolgen; dies entweder mit Bargeld, mit EC-Karte, mit Kreditkarte oder mit der Kundenkarte.

7.4

Allfällige Konsumationen des KUNDEN während seines Aufenthalts bei der CARLOVERS (wie etwa Kaffee, Snacks, Getränke) oder sonstige Mitnahmeartikel, die bei der CARLOVERS käuflich erworben werden können, sind gesondert zu bezahlen und nicht im Entgelt für die Reinigungsleistungen inkludiert. Festgehalten wird, dass diese Artikel einer Bezahlung mit der WertCard nicht zugänglich sind, sondern nur eine Begleichung durch Bargeld, EC-Karte oder Kreditkarte möglich ist.

8. Datenschutz

Die CARLOVERS verarbeitet personenbezogene Daten der KUNDEN ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen. Details ergehen sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.carlovrs.at/datenschutz einsehbar sind.

9. Allgemeines

9.1

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

9.2

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

 

Stand 01.04.2026